Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Mirija Kilb / Graphic.On.Point. – nachfolgend „Designer“ und ihren Auftraggebern.
(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §14 BGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des §13 BGB werden nicht auf Grundlage dieser AGB geschlossen.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Designer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§2 Vertragsabschluss und Leistungsumfang

(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das jeweilige Angebot bzw. die Projektbeschreibung.
(4) Änderungs- oder Erweiterungswünsche nach Vertragsschluss werden gesondert vergütet.
(5) Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind insbesondere nicht geschuldet:

  • Erstellung oder rechtliche Prüfung von Textinhalten
  • Marken- oder wettbewerbsrechtliche Prüfung
  • Übergabe offener, editierbarer Dateien
  • Produktionsüberwachung

§3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle für das Projekt erforderlichen Inhalte, Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
(3) Der Auftraggeber prüft Entwürfe unverzüglich und erteilt Freigaben schriftlich.

§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung nach Abnahme der Leistung fällig.

(3) Bei Projekten mit größerem Umfang, längerer Laufzeit oder erheblichem Vorleistungsaufwand ist der Designer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Die Höhe und Fälligkeit werden im jeweiligen Angebot geregelt.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

(5) Bei Zahlungsverzug ist der Designer berechtigt,

  • gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen
  • die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen

(6) Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung über.

§5 Korrekturen

(1) Der Umfang der im Honorar enthaltenen Korrekturen (Korrekturschleifen) ergibt sich aus dem jeweils beauftragten Paket bzw. dem Angebot/der Leistungsbeschreibung.

(2) Korrekturen im Rahmen der vereinbarten Korrekturschleifen umfassen Anpassungen an den vorgelegten Entwürfen. Darüber hinausgehende Änderungen, zusätzliche Varianten sowie inhaltliche/konzeptionelle Änderungen (Change Requests) werden nach Aufwand vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Nach einer erteilten Freigabe sind weitere Änderungen kostenpflichtig.

(4) Vom Auftraggeber nachträglich gelieferte oder geänderte Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Daten) können Mehraufwand verursachen und werden gesondert berechnet.

§6 Abnahme

(1) Die Abnahme erfolgt schriftlich.

(2) Erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe keine schriftliche Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.

(3) Die Nutzung der erbrachten Leistung gilt ebenfalls als Abnahme.

§7 Nutzungsrechte

(1) Der Designer räumt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang ein.

(2) Der Umfang (räumlich, zeitlich, inhaltlich) ergibt sich aus dem Angebot.

(3) Eine Weiterübertragung an Dritte oder Bearbeitung bedarf der Zustimmung des Designers, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(4) Nicht ausgewählte Entwürfe dürfen nicht verwendet werden.

§8 Eigentum und offene Dateien

(1) Eigentum an Entwürfen und Daten wird nicht übertragen; es werden ausschließlich Nutzungsrechte eingeräumt.

(2) Die Herausgabe offener, editierbarer Dateien (z. B. InDesign-, Illustrator-, Figma-Dateien) ist nicht geschuldet und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

§9 Haftung

(1) Der Designer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Designer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

(4) Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Inhalte verantwortlich und stellt den Designer von Ansprüchen Dritter frei.

(5) Nach Freigabe durch den Auftraggeber haftet der Designer nicht für erkennbare Fehler in Texten, Zahlen oder Inhalten.

§10 Fremdleistungen / Produktionsleistungen

(1) Der Designer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte (z. B. Druckereien, Fotografen, Programmierer) einzuschalten.

(2) Die Beauftragung kostenpflichtiger Fremdleistungen erfolgt ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber.

(3) Sofern der Designer Fremdleistungen im eigenen Namen beauftragt, werden die entstandenen Kosten an den Auftraggeber weiterberechnet.

(4) Alternativ kann die Beauftragung unmittelbar durch den Auftraggeber erfolgen. Der Designer übernimmt in diesem Fall eine koordinierende Unterstützung, sofern vereinbart.

(5) Für Leistungen Dritter übernimmt der Designer keine Haftung. Gewährleistungsansprüche sind gegenüber dem jeweiligen Dienstleister geltend zu machen.

§11 Referenznutzung

Der Designer ist berechtigt, erstellte Arbeiten zu Eigenwerbezwecken (Website, Portfolio, Social Media, Präsentationen) zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

§12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist – sofern gesetzlich zulässig – der Sitz des Designers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.