Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Mirija Kilb / Graphic.On.Point. – nachfolgend „Designer“ und ihren Auftraggebern.
(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §14 BGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des §13 BGB werden nicht auf Grundlage dieser AGB geschlossen.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Designer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Vertragsabschluss und Leistungsumfang
(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das jeweilige Angebot bzw. die Projektbeschreibung.
(4) Änderungs- oder Erweiterungswünsche nach Vertragsschluss werden gesondert vergütet.
(5) Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind insbesondere nicht geschuldet:
- Erstellung oder rechtliche Prüfung von Textinhalten
- Marken- oder wettbewerbsrechtliche Prüfung
- Übergabe offener, editierbarer Dateien
- Produktionsüberwachung
§3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für das Projekt erforderlichen Inhalte, Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
(3) Der Auftraggeber prüft Entwürfe unverzüglich und erteilt Freigaben schriftlich.
§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung nach Abnahme der Leistung fällig.
(3) Bei Projekten ab 1.500 € netto: 50 % bei Auftragserteilung, 50 % nach Abnahme.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Designer berechtigt,
- gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen
- die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen
(6) Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung über.
(7) Sofern nicht anders vereinbart, gilt für Leistungen nach Aufwand der jeweils gültige Stundensatz des Designers. Dieser wird im Angebot ausgewiesen.
§5 Korrekturen
(1) Der Umfang der im Honorar enthaltenen Korrekturen (Korrekturschleifen) ergibt sich aus dem jeweils beauftragten Paket bzw. dem Angebot/der Leistungsbeschreibung.
(2) Korrekturen im Rahmen der vereinbarten Korrekturschleifen umfassen Anpassungen an den vorgelegten Entwürfen. Darüber hinausgehende Änderungen, zusätzliche Varianten sowie inhaltliche/konzeptionelle Änderungen (Change Requests) werden nach Aufwand vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Nach einer erteilten Freigabe sind weitere Änderungen kostenpflichtig.
(4) Vom Auftraggeber nachträglich gelieferte oder geänderte Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Daten) können Mehraufwand verursachen und werden gesondert berechnet.
§6 Abnahme
(1) Die Abnahme erfolgt schriftlich.
(2) Erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe keine schriftliche Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.
(3) Die Nutzung der erbrachten Leistung gilt ebenfalls als Abnahme.
§7 Nutzungsrechte
(1) Der Designer räumt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang ein.
(2) Der Umfang (räumlich, zeitlich, inhaltlich) ergibt sich aus dem Angebot.
(3) Eine Weiterübertragung an Dritte oder Bearbeitung bedarf der Zustimmung des Designers, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(4) Nicht ausgewählte Entwürfe dürfen nicht verwendet werden.
§8 Eigentum und offene Dateien
(1) Eigentum an Entwürfen und Daten wird nicht übertragen; es werden ausschließlich Nutzungsrechte eingeräumt.
(2) Die Herausgabe offener, editierbarer Dateien (z. B. InDesign-, Illustrator-, Figma-Dateien) ist nicht geschuldet und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
§9 Haftung
(1) Der Designer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Designer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(4) Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Inhalte verantwortlich und stellt den Designer von Ansprüchen Dritter frei.
(5) Nach Freigabe durch den Auftraggeber haftet der Designer nicht für erkennbare Fehler in Texten, Zahlen oder Inhalten.
§10 Fremdleistungen / Produktionsleistungen
(1) Der Designer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte (z. B. Druckereien, Fotografen, Programmierer) einzuschalten.
(2) Die Beauftragung kostenpflichtiger Fremdleistungen erfolgt ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber.
(3) Sofern der Designer Fremdleistungen im eigenen Namen beauftragt, werden die entstandenen Kosten an den Auftraggeber weiterberechnet.
(4) Alternativ kann die Beauftragung unmittelbar durch den Auftraggeber erfolgen. Der Designer übernimmt in diesem Fall eine koordinierende Unterstützung, sofern vereinbart.
(5) Für Leistungen Dritter übernimmt der Designer keine Haftung. Gewährleistungsansprüche sind gegenüber dem jeweiligen Dienstleister geltend zu machen.
§11 Referenznutzung
Der Designer ist berechtigt, erstellte Arbeiten zu Eigenwerbezwecken (Website, Portfolio, Social Media, Präsentationen) zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
§12 Laufende Leistungen (Designunterstützung / Retainer)
(1) Bei laufenden Leistungen stellt der Designer dem Auftraggeber eine monatlich reservierte Kapazität zur Verfügung. Vergütet wird die Reservierung dieser Kapazität. Umfang, Vergütung, Laufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Die monatliche Vergütung ist im Voraus fällig und wird zu Beginn des Leistungsmonats in Rechnung gestellt. §4 (4) gilt entsprechend.
(3) Die Leistungserbringung wird in Einheiten von 15 Minuten erfasst. Der Designer stellt monatlich einen Leistungsnachweis zur Verfügung. Zeiten für Abstimmung, Briefings, Meetings und Projektkoordination sind Bestandteil der reservierten Kapazität.
(4) Die reservierte Kapazität bezieht sich auf den jeweiligen Leistungsmonat. Nicht in Anspruch genommene Kapazität wird nicht in den Folgemonat übertragen und nicht erstattet, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(5) Über die reservierte Kapazität hinausgehender Aufwand wird nach vorheriger Abstimmung zum jeweils gültigen Stundensatz gesondert vergütet. Ein Anspruch auf Leistungen über die vereinbarte Kapazität hinaus besteht nicht.
(6) Aufgaben werden formlos per E-Mail oder über einen vereinbarten Kanal übermittelt. Der Designer meldet sich werktags innerhalb von 24 Stunden zurück. Eine bestimmte Fertigstellungsfrist ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
(7) Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, läuft die Vereinbarung auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(8) Der Designer ist berechtigt, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten anzupassen. Der Auftraggeber kann in diesem Fall zum Wirksamwerden außerordentlich kündigen.
(9) Der Designer wird als selbstständige Unternehmerin tätig. Es besteht keine Weisungsgebundenheit hinsichtlich Ort, Zeit und Art der Leistungserbringung und keine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers. Der Designer arbeitet mit eigenen Betriebsmitteln und ist berechtigt, für weitere Auftraggeber tätig zu werden.
§13 Einsatz KI-gestützter Werkzeuge
(1) Der Designer setzt bei der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge ein, insbesondere zur Bildbearbeitung, Bilderzeugung, Recherche und Texterstellung. Der Einsatz erfolgt unter menschlicher Steuerung und Kontrolle. Die gestalterische Verantwortung für das Ergebnis verbleibt beim Designer.
(2) Der Designer stuft die von ihm erstellten Inhalte hinsichtlich des KI-Einsatzes ein und weist den Auftraggeber bei Übergabe in Textform auf Inhalte hin, die nach Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 kennzeichnungspflichtig sind.
Kennzeichnungspflichtige Inhalte werden vom Designer bereits bei der Erstellung mit einem sichtbaren Hinweis versehen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass dieser Hinweis bei Veröffentlichung, Bearbeitung und Weiterverbreitung erhalten bleibt. Entfernt oder verändert der Auftraggeber den Hinweis, geht die Verantwortung für die Kennzeichnung auf ihn über.
(3) Werden die vom Designer erstellten Inhalte nach Übergabe durch den Auftraggeber oder Dritte bearbeitet, erweitert oder mit anderen Inhalten kombiniert, entfällt die Bindungswirkung der Einstufung. Die Neubewertung obliegt in diesem Fall dem Auftraggeber.
(4) Ergänzend zu §9 (4) sichert der Auftraggeber zu, dass die von ihm bereitgestellten Rechte an Bild-, Text- und sonstigem Material auch die Bearbeitung mittels KI-gestützter Werkzeuge in cloudbasierten Systemen umfassen.
(5) Vollständig KI-generierte Inhalte genießen nach derzeitiger Rechtslage regelmäßig keinen urheberrechtlichen Schutz. Der Designer kann an solchen Inhalten daher keine ausschließlichen Nutzungsrechte einräumen. Ein Anspruch auf Exklusivität besteht insoweit nicht; der Designer übernimmt keine Gewähr dafür, dass Dritte nicht über gleiche oder ähnliche Inhalte verfügen.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers verzichtet der Designer auf den Einsatz generativer Bild-KI. Hieraus entstehende Mehraufwände werden nach dem vereinbarten Stundensatz gesondert vergütet.
(6) Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen dieser AGB.
§14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – sofern gesetzlich zulässig – der Sitz des Designers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.